Alle Rechte liegen weiter beim Urheber eines Werks, zum Beispiel einem Musiker oder dem Rechteinhaber. Privatkopien werden lediglich geduldet – ein Recht darauf gibt es weder nach dem derzeit geltenden noch nach dem künftigen Gesetz. Wer sich an die folgenden Regeln hält, muss aber kein schlechtes Gewissen haben, so der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Im Preis für CD- und DVD-Brenner sowie Rohlinge sind Urheberrechtsabgaben enthalten, die an Künstler oder Musikverlage fließen. Wer zu Hause CDs kopiert, zahlt also auch Geld an die Urheber. Doch unbegrenztes Kopieren ist natürlich nicht erlaubt.
Wer Familienmitgliedern und engsten Freunden einen Musik-Mix brennen will oder eine Sicherungskopie anfertigt, darf dies auch künftig tun, erklärt der BITKOM. Allerdings ist nur eine geringe Anzahl von Kopien für den Eigenbedarf zulässig. Eine feste Grenze gibt es zwar nicht. Vor wenigen Jahren hat jedoch die Rechtsprechung maximal sieben Kopien erlaubt. Wichtig sei, dass man über die Originale verfügt oder sich diese legal besorgt hat. Ebenfalls in Ordnung sei, sich die Original-CD eines guten Freundes selbst zu brennen.
Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden – zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf also nicht auf eine andere CD gebrannt werden. PC-Brennprogramme erkennen normalerweise den Kopierschutz und weisen den Benutzer darauf hin. Wer versucht, die Sperre bewusst zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Schon eine einzige Raubkopie ist in diesem Fall illegal.
Beim Shoppen in den Ferien findet man nicht selten besonders günstige Angebote für CDs oder DVDs. Jedoch sollte man dabei misstrauisch sein, es kann sich dabei um professionelle, täuschend echt wirkende Raubkopien handeln. Die kann der Zoll ersatzlos beschlagnahmen. Wer sehr viele dieser CDs oder DVDs im Gepäck hat, steht schnell im Verdacht, damit gewerblich zu handeln – und hat dann den Staatsanwalt im Nacken.
Auch wer eine offensichtlich unrechtmäßige Kopie weiter vervielfältigt, macht sich strafbar, erklärt der Branchenverband weiter. Das gelte zum Beispiel für Kopien von kopiergeschützten Original-CDs. Gebrannte Spielfilme sollten immer misstrauisch machen – nahezu alle DVDs enthalten nämlich einen Kopierschutz. Bei Filmen, die für die Kinos angekündigt, aber noch nicht angelaufen sind, ist die Legalität grundsätzlich zweifelhaft: Wie sollten sie legal als DVD in Umlauf gekommen sein?
Bei legalen Musik-Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Stehen Songs umsonst zur Verfügung, sollten Nutzer genau prüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Manchmal bieten Künstler und kommerzielle Anbieter auch Gratis-Songs zu Werbezwecken an – dann ist der Download natürlich unbedenklich.
Vorsicht dagegen bei Tauschbörsen, für deren Nutzung man eine Software auf dem Rechner installieren muss. Um solche Börsen zu nutzen, muss man meist Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Mit einem falschen Klick öffnet man möglicherweise unbewusst sein Musik-Archiv. Damit werden jedoch schnell urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist strafbar.
Legale Musikdownloads aus dem Internet können auf dem eigenen Computer gespeichert und angehört werden, komplizierter wird es aber, wenn die Musik auf andere Datenträger überspielt werden soll: Zwar dürfen die Titel auf eine CD gebrannt werden, allerdings ist es nach den Nutzungsbedingungen oft untersagt, sie danach auf weitere CDs zu brennen oder auf MP3-Player zu überspielen. Die meisten Anbieter haben ohnehin einen Kopierschutz programmiert.
Auch für private Internet-Seiten gilt das Urheberrecht. Vorsicht ist also geboten, wenn man selbst aufgenommene Urlaubsfilme mit Musik untermalen oder sein Lieblingslied auf die Website stellen will. Wer darauf nicht verzichten will, muss sich in der Regel an die Gema wenden und Rechte erwerben. Auch wer seinen eigenen Podcast erstellt und dazu Musik verwendet, sollte sich an die GEMA wenden und die Rechtslage genau klären.
Tipp: GEMA-freie Hintergrundmusik für Videos, Podcasts oder die Website gibt es beispielsweise von Data Becker.
Das Kopieren von kommerziellen Computerprogrammen für den Privatgebrauch ist meist untersagt und es gibt auch für wenige Kopien keine Ausnahme. Kopien sind dann allenfalls erlaubt, wenn sie für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software benötigt werden oder wenn Sicherungskopien erforderlich sind. Die Hersteller weisen in den Nutzungsbedingungen darauf hin – und gehen mittlerweile verstärkt gegen Raubkopien vor. Ausnahme bleiben natürlich kostenlose Freeware-Programme – dort ist das Kopieren sogar ausdrücklich erwünscht.