Berlin (red) - Sony will Kunden Musik, Videos und Filme auf Abruf zur Verfügung stellen. Auf der IFA kündigte das Unternehmen den neuen Dienst Qriocity an, der noch in diesem Jahr in Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und Großbritannien an den Start gehen soll, wie die Financial Times Deutschland berichtete. Im Gegensatz zu iTunes soll der Musik-Service aber auf Streaming basieren statt auf Downloads und zunächst nur auf stationären Geräten nutzbar sein.
Über die Software Qriocity werden die Inhalte einer Online-Bibliothek per Streaming abgerufen und auf diversen Geräten zugänglich gemacht. Nutzer können für einen monatlichen Beitrag Musik und Filme streamen, ohne sie herunterladen zu müssen. Sony-Chef Howard Stringer kündigte an, die Inhalte würden über die neuen Fernsehgeräte und Blu-ray-Player von Sony abrufbar sein, auch die Playstation 3 soll kompatibel sein.
Schon vor einigen Jahren hatte Sony einen ähnlichen Versuch gestartet. Der Dienst "Connect" wurde aber aufgrund des Erfolgs von Apples iTunes wieder eingestellt. Nun versucht es der japanische Konzern erneut, diesmal soll der Musikdienst moderner und zukunftsgerichteter sein. Für junge Nutzer sei es nicht so wichtig, ihre Musik zu besitzen. Sie wollten sie überall nutzen, so Sony-Sprecherin Silke Bernhard. Mobile Geräte wie MP3-Player sollen den Dienst aber anfangs noch nicht unterstützen. Details wie Preise und Starttermin sind bislang noch unbekannt.
Streamingdienste im Internet sind eine beliebte Möglichkeit, jederzeit auf Millionen von Musiktitel zuzugreifen zu können. Audio Video Foto Bild hat sieben Musik-Abodienste auf Auswahl und Qualität hin getestet.
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Aldi Nord hat ab Montag, den 30. Januar, einen Clip-MP3-Player von Medion im Angebot. Der kompakte Player kann neben MP3- auch WMA- und WAV-Dateien wiedergeben und soll einen starken Akku mitbringen.
Bei Sony gibt es wieder neue MP3-Player der Walkman-Reihe. Die Z-Serie bekommt Nachwuchs in Form von zwei Android-Modellen, bei der B-Serie gibt es mehrere neue Player für die Hosentasche.
Der Streamingdienst Grooveshark ist nicht mehr in Deutschland verfügbar. Der Anbieter macht die Gema für den Rückzug verantwortlich, diese widerspricht jedoch den Vorwürfen.
Massenhafte Abmahnungen, wie sie aufgrund von Urheberrechtsverletzungen verschickt werden, können auch unzulässig sein. Das OLG Düsseldorf beurteilte jetzt in einem Fall die anwaltliche Dienstleistung als "unbrauchbar".
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) warnt vor der Benutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr. Das sei ein gefährlicher Trend. Gerade bei den Fußgängern ist die Anzahl der Verkehrstoten stark gestiegen.
Das Mixed Tape vom Autobauer Mercedes Benz geht in die nächste Runde: Mit "Silver Vibrations" folgt man weiterhin dem Thema der wechselnden Farben bei der kostenlosen MP3-Compilation.
Zwischen Weihnachten und dem 8. Januar hat der Online-Händler Amazon verschiedene MP3-Aktionen laufen. Beispielsweise kann man täglich zwischen verschiedenen Alben für je 3,99 Euro wählen.
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