Köln (ddp/red) - Unter dem Namen "simfy.de" haben zwei junge IT-Unternehmer aus Köln im Mai ein neues Internetangebot geschaltet. Dabei wollen Christoph Lange und Steffen Wicker von einem neuen Trend profitieren. Musik wird direkt im Internet gehört und nur noch selten heruntergeladen.
Die beiden haben Simfy vor vier Jahren gemeinsam gegründet und vor einigen Wochen online gestellt. Auf simfy.de können sich die Nutzer dank Streaming Technik ihre Lieblingsmusik anhören, ohne die Titel kaufen oder herunterladen zu müssen. Web-Experten sehen in dem Geschäftsmodell einen direkten Angriff auf die US-Giganten Apple und Amazon oder den Telekom-Ableger Musicload.
Der Erfolg für simfy.de kam schneller als gedacht. Mehr als 200.000 Nutzer haben sich auf simfy.de in den ersten 30 Tagen angemeldet. Bis Jahresende sollen sich 80.000 bis 100.000 zahlende Nutzer registriert haben. Die Basismitgliedschaft ist kostenlos, wer seine Playlists offline verfügbar machen oder Apps für iPhone oder Android Handy nutzen will, zahlt für die Premium-Mitgliedschaft 9,99 Euro im Monat. Geplant sind auch Livemitschnitte von Konzerten.
Streamingdienste im Internet sind eine beliebte Möglichkeit, jederzeit auf Millionen von Musiktitel zuzugreifen zu können. Audio Video Foto Bild hat sieben Musik-Abodienste auf Auswahl und Qualität hin getestet.
Nach zehn Jahren Krise zeigt sich die Musikbranche vor Beginn der 46. Internationalen Musikmesse MIDEM in Südfrankreich nun wieder etwas zuversichtlicher. Verbraucher nutzen wieder mehr legale und kostenpflichtige Angebote.
Aldi Nord hat ab Montag, den 30. Januar, einen Clip-MP3-Player von Medion im Angebot. Der kompakte Player kann neben MP3- auch WMA- und WAV-Dateien wiedergeben und soll einen starken Akku mitbringen.
Bei Sony gibt es wieder neue MP3-Player der Walkman-Reihe. Die Z-Serie bekommt Nachwuchs in Form von zwei Android-Modellen, bei der B-Serie gibt es mehrere neue Player für die Hosentasche.
Der Streamingdienst Grooveshark ist nicht mehr in Deutschland verfügbar. Der Anbieter macht die Gema für den Rückzug verantwortlich, diese widerspricht jedoch den Vorwürfen.
Massenhafte Abmahnungen, wie sie aufgrund von Urheberrechtsverletzungen verschickt werden, können auch unzulässig sein. Das OLG Düsseldorf beurteilte jetzt in einem Fall die anwaltliche Dienstleistung als "unbrauchbar".
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) warnt vor der Benutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr. Das sei ein gefährlicher Trend. Gerade bei den Fußgängern ist die Anzahl der Verkehrstoten stark gestiegen.
Das Mixed Tape vom Autobauer Mercedes Benz geht in die nächste Runde: Mit "Silver Vibrations" folgt man weiterhin dem Thema der wechselnden Farben bei der kostenlosen MP3-Compilation.
Zwischen Weihnachten und dem 8. Januar hat der Online-Händler Amazon verschiedene MP3-Aktionen laufen. Beispielsweise kann man täglich zwischen verschiedenen Alben für je 3,99 Euro wählen.
Die Gema hat einen neuen Tarif über die Vergütung der Musiknutzung von kostenlosen Streamingdiensten veröffentlicht. Von Anbietern werbefinanzierter Plattformen will die Verwertungsgesellschaft künftig gut zehn Prozent.