Berlin (red) - Die Verwertungsgesellschaft und der Technologiekonzern hätten eine Pauschalabgabe pro Nutzer vereinbart, die an die Urheber verteilt würde, berichtet ifun.de. Ein Sprecher der Gema sagte ifun.de, die Vereinbarung sei nur 24 Stunden vor dem Start von iTunes Match geschlossen worden und zunächst auf ein Jahr begrenzt.
Mit iTunes Match können Nutzer ihre Musiksammlung online speichern und von allen iOS-Geräten sowie dem heimischen PC aus abrufen. Alle Songs werden mit dem iTunes Store abgeglichen; bereits dort vorhandene Stücke müssen nicht eigens hochgeladen werden. Zudem können die Nutzer auf diese Weise von der teilweise besseren Qualität der Stücke in der iCloud profitieren. Auch zuvor gekaufte Titel können auf alle iOS-Geräte heruntergeladen werden. In der iCloud können auch Titel gespeichert werden, die nicht im iTunes Store gekauft wurden. iTunes Match kostet im Jahr 24,99 Euro und kann über den iTunes Store aktiviert werden.
Kurz nach dem Tod von Whitney Houston verzeichnet media control einen enormen Run auf Musikdownloads der Pop-Diva. So wurden am Sonntag fast 100 Mal so viele Houston-Alben heruntergeladen wie noch einen Tag zuvor.
Computerbild hat zwölf Zusatzgarantien für Notebooks, MP3-Player und Co. getestet. Das Ergebnis: Die meisten lohnen sich nicht, da sie sich zu viele Hintertürchen offenhalten oder schlicht zu teuer sind.
Streamingdienste im Internet sind eine beliebte Möglichkeit, jederzeit auf Millionen von Musiktitel zuzugreifen zu können. Audio Video Foto Bild hat sieben Musik-Abodienste auf Auswahl und Qualität hin getestet.
Nach zehn Jahren Krise zeigt sich die Musikbranche vor Beginn der 46. Internationalen Musikmesse MIDEM in Südfrankreich nun wieder etwas zuversichtlicher. Verbraucher nutzen wieder mehr legale und kostenpflichtige Angebote.
Aldi Nord hat ab Montag, den 30. Januar, einen Clip-MP3-Player von Medion im Angebot. Der kompakte Player kann neben MP3- auch WMA- und WAV-Dateien wiedergeben und soll einen starken Akku mitbringen.
Bei Sony gibt es wieder neue MP3-Player der Walkman-Reihe. Die Z-Serie bekommt Nachwuchs in Form von zwei Android-Modellen, bei der B-Serie gibt es mehrere neue Player für die Hosentasche.
Der Streamingdienst Grooveshark ist nicht mehr in Deutschland verfügbar. Der Anbieter macht die Gema für den Rückzug verantwortlich, diese widerspricht jedoch den Vorwürfen.
Massenhafte Abmahnungen, wie sie aufgrund von Urheberrechtsverletzungen verschickt werden, können auch unzulässig sein. Das OLG Düsseldorf beurteilte jetzt in einem Fall die anwaltliche Dienstleistung als "unbrauchbar".
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) warnt vor der Benutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr. Das sei ein gefährlicher Trend. Gerade bei den Fußgängern ist die Anzahl der Verkehrstoten stark gestiegen.
Das Mixed Tape vom Autobauer Mercedes Benz geht in die nächste Runde: Mit "Silver Vibrations" folgt man weiterhin dem Thema der wechselnden Farben bei der kostenlosen MP3-Compilation.