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Gema legt Tarifsystem für Musikdienste fest

Die Gema hat einen neuen Tarif über die Vergütung der Musiknutzung von kostenlosen Streamingdiensten veröffentlicht. Von Anbietern werbefinanzierter Plattformen will die Verwertungsgesellschaft künftig gut zehn Prozent.

München (red) - Künftig sollen 10,25 Prozent der erzielten Einnahmen an die durch die Gema vertretenen Urheber und ihre Verlage gehen, um diese angemessen an der Nutzung ihrer Rechte zu beteiligen. Das Tarifmodell wird ergänzt um abgestufte Mindestvergütungen von 0,6 Cent pro Stream für Dienste mit hoher Interaktivität, von 0,31 Cent pro Stream für Dienste mittlerer und von 0,025 Cent pro Stream für Dienste niedriger Interaktivität.

Bei Zustandekommen eines Gesamtvertrags reduzieren sich die Erlösbeteiligung auf 8,2 Prozent und die Mindestvergütungen infolge des üblichen Gesamtvertragsrabatts auf 0,48 Cent (hohe), 0,25 Cent (mittlere) bzw. 0,02 Cent (niedrige Interaktivität) pro Stream.

Tarife für Music on Demand

Erst vor kurzem konnte die Gema eine Einigung mit dem Hightech-Verband Bitkom für Anbieter von entgeltlichen Music-on-Demand-Angeboten erzielen. Daher veröffentlicht die Gema im Bundesanzeiger zwei weitere Tarife für Music on Demand. Über Einzelvertragsabschlüsse mit den Anbietern wird verhandelt. Auf dieser Basis können nun kostenlose - d. h. insbesondere werbefinanzierte -, entgeltliche und Freemium-Modelle mit Musikinhalten nach einem einheitlichen Tarifsystem lizenziert werden, so die Verwertungsgesellschaft.


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