München (red) - Künftig sollen 10,25 Prozent der erzielten Einnahmen an die durch die Gema vertretenen Urheber und ihre Verlage gehen, um diese angemessen an der Nutzung ihrer Rechte zu beteiligen. Das Tarifmodell wird ergänzt um abgestufte Mindestvergütungen von 0,6 Cent pro Stream für Dienste mit hoher Interaktivität, von 0,31 Cent pro Stream für Dienste mittlerer und von 0,025 Cent pro Stream für Dienste niedriger Interaktivität.
Bei Zustandekommen eines Gesamtvertrags reduzieren sich die Erlösbeteiligung auf 8,2 Prozent und die Mindestvergütungen infolge des üblichen Gesamtvertragsrabatts auf 0,48 Cent (hohe), 0,25 Cent (mittlere) bzw. 0,02 Cent (niedrige Interaktivität) pro Stream.
Erst vor kurzem konnte die Gema eine Einigung mit dem Hightech-Verband Bitkom für Anbieter von entgeltlichen Music-on-Demand-Angeboten erzielen. Daher veröffentlicht die Gema im Bundesanzeiger zwei weitere Tarife für Music on Demand. Über Einzelvertragsabschlüsse mit den Anbietern wird verhandelt. Auf dieser Basis können nun kostenlose - d. h. insbesondere werbefinanzierte -, entgeltliche und Freemium-Modelle mit Musikinhalten nach einem einheitlichen Tarifsystem lizenziert werden, so die Verwertungsgesellschaft.
Kurz nach dem Tod von Whitney Houston verzeichnet media control einen enormen Run auf Musikdownloads der Pop-Diva. So wurden am Sonntag fast 100 Mal so viele Houston-Alben heruntergeladen wie noch einen Tag zuvor.
Computerbild hat zwölf Zusatzgarantien für Notebooks, MP3-Player und Co. getestet. Das Ergebnis: Die meisten lohnen sich nicht, da sie sich zu viele Hintertürchen offenhalten oder schlicht zu teuer sind.
Streamingdienste im Internet sind eine beliebte Möglichkeit, jederzeit auf Millionen von Musiktitel zuzugreifen zu können. Audio Video Foto Bild hat sieben Musik-Abodienste auf Auswahl und Qualität hin getestet.
Nach zehn Jahren Krise zeigt sich die Musikbranche vor Beginn der 46. Internationalen Musikmesse MIDEM in Südfrankreich nun wieder etwas zuversichtlicher. Verbraucher nutzen wieder mehr legale und kostenpflichtige Angebote.
Aldi Nord hat ab Montag, den 30. Januar, einen Clip-MP3-Player von Medion im Angebot. Der kompakte Player kann neben MP3- auch WMA- und WAV-Dateien wiedergeben und soll einen starken Akku mitbringen.
Bei Sony gibt es wieder neue MP3-Player der Walkman-Reihe. Die Z-Serie bekommt Nachwuchs in Form von zwei Android-Modellen, bei der B-Serie gibt es mehrere neue Player für die Hosentasche.
Der Streamingdienst Grooveshark ist nicht mehr in Deutschland verfügbar. Der Anbieter macht die Gema für den Rückzug verantwortlich, diese widerspricht jedoch den Vorwürfen.
Massenhafte Abmahnungen, wie sie aufgrund von Urheberrechtsverletzungen verschickt werden, können auch unzulässig sein. Das OLG Düsseldorf beurteilte jetzt in einem Fall die anwaltliche Dienstleistung als "unbrauchbar".
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) warnt vor der Benutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr. Das sei ein gefährlicher Trend. Gerade bei den Fußgängern ist die Anzahl der Verkehrstoten stark gestiegen.
Das Mixed Tape vom Autobauer Mercedes Benz geht in die nächste Runde: Mit "Silver Vibrations" folgt man weiterhin dem Thema der wechselnden Farben bei der kostenlosen MP3-Compilation.