Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat bei der Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 20. Juni 2007 den Direktzugang der Musik- und Filmindustrie zu Daten von Internetnutzern abgelehnt, denen sie Urheberrechtsverstöße vorwirft. Er plädierte für die Beschränkung auf gravierende Missbrauchsfälle und die Beibehaltung des Richtervorbehalts.
Schaar sagte: "Die Information darüber, wer wann unter welcher IP-Adresse im Internet gesurft hat, unterliegt dem durch Art. 10 Grundgesetz geschützten Fernmeldegeheimnis. Deshalb muss sich die Auskunftserteilung entgegen des vielfach geäußerten Wunsches der Rechteinhaber und entgegen der Auffassung des Bundesrates aus verfassungsrechtlichen Gründen auf gravierende Fälle beschränken und muss mit verfahrensmäßigen Sicherungen versehen werden. Internet-Verkehrsdaten dürfen, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, nur bei Urheberrechtsverstößen in gewerblichem Ausmaß herausgegeben werden. Es wäre völlig überzogen, auch die Daten von sporadischen Tauschbörsennutzern herauszugeben, wie es der Bundesrat fordert. Vor der Auskunftserteilung muss zudem eine richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Weitergabe der Verkehrsdaten eingeholt werden."
Im Hinblick auf die geplante Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Internetdaten zur Verfolgung schwerer Straftaten und des Terrorismus lehnte Schaar die Verwendung dieser Daten zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ab: "Die Weitergabe dieser Daten an die Musik- und Filmindustrie wäre völlig unangemessen und würde gegen verbindliches EG-Recht verstoßen."
Streamingdienste im Internet sind eine beliebte Möglichkeit, jederzeit auf Millionen von Musiktitel zuzugreifen zu können. Audio Video Foto Bild hat sieben Musik-Abodienste auf Auswahl und Qualität hin getestet.
Nach zehn Jahren Krise zeigt sich die Musikbranche vor Beginn der 46. Internationalen Musikmesse MIDEM in Südfrankreich nun wieder etwas zuversichtlicher. Verbraucher nutzen wieder mehr legale und kostenpflichtige Angebote.
Aldi Nord hat ab Montag, den 30. Januar, einen Clip-MP3-Player von Medion im Angebot. Der kompakte Player kann neben MP3- auch WMA- und WAV-Dateien wiedergeben und soll einen starken Akku mitbringen.
Bei Sony gibt es wieder neue MP3-Player der Walkman-Reihe. Die Z-Serie bekommt Nachwuchs in Form von zwei Android-Modellen, bei der B-Serie gibt es mehrere neue Player für die Hosentasche.
Der Streamingdienst Grooveshark ist nicht mehr in Deutschland verfügbar. Der Anbieter macht die Gema für den Rückzug verantwortlich, diese widerspricht jedoch den Vorwürfen.
Massenhafte Abmahnungen, wie sie aufgrund von Urheberrechtsverletzungen verschickt werden, können auch unzulässig sein. Das OLG Düsseldorf beurteilte jetzt in einem Fall die anwaltliche Dienstleistung als "unbrauchbar".
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) warnt vor der Benutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr. Das sei ein gefährlicher Trend. Gerade bei den Fußgängern ist die Anzahl der Verkehrstoten stark gestiegen.
Das Mixed Tape vom Autobauer Mercedes Benz geht in die nächste Runde: Mit "Silver Vibrations" folgt man weiterhin dem Thema der wechselnden Farben bei der kostenlosen MP3-Compilation.
Zwischen Weihnachten und dem 8. Januar hat der Online-Händler Amazon verschiedene MP3-Aktionen laufen. Beispielsweise kann man täglich zwischen verschiedenen Alben für je 3,99 Euro wählen.
Die Gema hat einen neuen Tarif über die Vergütung der Musiknutzung von kostenlosen Streamingdiensten veröffentlicht. Von Anbietern werbefinanzierter Plattformen will die Verwertungsgesellschaft künftig gut zehn Prozent.