Berlin (dapd/red) - Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück nun in der Regel zwischen 6 und 9 Cent netto, Bitkom-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt. Gema-Vorstand Harald Heker ist erfreut: "Die in der Vergangenheit auf Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen können nun entsprechend der erzielten Einigung abgerechnet und sukzessive ausgeschüttet werden."
"Für die seit Jahren andauernde Diskussion um die angemessene Vergütung für Online-Musiknutzungen konnte nun endlich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden," betont Heker. Dienste wie Spotify, Apples iTunes Match und Google Music standen wegen des bisher fehlenden Vergütungsmodells noch nicht in Deutschland zur Verfügung. Sie gelten jedoch als Hoffnungsträger der gebeutelten Musikindustrie.
Kunden von Online-Musikanbietern können die Songs künftig länger im Internet vorhören. "In Download-Shops sind künftig Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden möglich", so Bitkom-Vizepräsident Volker Smid. "Die Verbraucher bekommen so einen besseren Eindruck von den Liedern vor dem Kauf."
Der neue Gesamtvertrag, der rückwirkend zum 1. Januar 2002 gilt, enthält zudem eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Musikstücken über das Internet. "Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können", so Smid.
Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu werden Bitkom und Gema ihre Verhandlungen weiter fortsetzen. Ebenso laufen Verhandlungen für Online-Videoangebote wie Youtube.
Mögliche Starts neuer Dienste in Deutschland sind noch offen. Ein Gema-Vertreter in München sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dapd, ob der "Durchbruch" Google Music und Apple iTunes Match dabei helfen werde, sei unklar. Bei iTunes Match stellten sich "noch ganz andere Fragen". So warte Apples Dienst mit der Möglichkeit auf, bereits vor Jahren heruntergeladene Titel rückwirkend in der "Datenwolke" zu aktivieren, um sie von überall aus abzurufen. Das sei eine Form der Nachlizenzierung. "Ob das möglich ist, müssen wir prüfen."
Apple wollte die Einigung nach Angaben eines Konzernsprechers in München zunächst nicht kommentieren. Der Internet-Konzern Google begrüßte die neuen Entwicklungen. "Das ist das richtige Signal", sagte ein Unternehmenssprecher auf dapd-Anfrage in Hamburg. Auch er betonte aber, was dies für einzelne Dienste wie das neue Google Music konkret bedeute, könne er noch nicht absehen.
Bei Google Music liegen die Musiktitel auf zentralen Servern im Internet. Der Nutzer erwirbt eine Lizenz, kann die Titel auch lokal auf seinem Computer oder Musikgerät speichern, aber zugleich von überall aus abrufen. Ebenso funktioniert Apples iTunes Match. Die Dienste sind bisher nicht in Deutschland verfügbar, weil die Rechte und Vergütungen für Live-Abrufe der Titel nicht geklärt waren.
Der schwedische Streamingdienst-Anbieter Spotify wollte sich zu Plänen für einen deutschen Markteintritt auf dapd-Anfrage ebenfalls nicht äußern. Das Unternehmen aus Stockholm bietet seine Musikstreams entweder als bezahltes Abonnement werbefrei oder mit Reklame kostenlos für den Nutzer an. Seit April laufen pro Nutzer monatlich aber nur noch maximal zehn Stunden Musik umsonst. Das 2006 gegründete Unternehmen hat nach eigenen Angaben zehn Millionen Nutzer, davon zahlen mehr als zwei Millionen.
Im viel beachteten Rechtsstreit mit dem Internetportal Youtube hat die Gema Berufung eingelegt. Das Urteil geht der Rechteverwertungsgesellschaft noch nicht weit genug. Es war entschieden worden, dass Youtube Videos nach Beschwerden der Rechteinhaber löschen muss.
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