Hamburg (afp/red) - Die Musikrechte-Gesellschaft Gema ist vorerst damit gescheitert, das Videoportal Youtube zur Löschung bestimmter Musikstücke zu zwingen. Das Landgericht Hamburg wies am Freitag einen Antrag der Gema auf einstweilige Verfügung ab, da die dafür nötige "besondere Eilbedürftigkeit" nicht vorliege, wie das Gericht mitteilte. Sie müsse ihren Streit mit Youtube in einem Hauptverfahren klären.
Die Gema hatte zusammen mit Rechteverwertern aus fünf europäischen Ländern und den USA die juristischen Schritte eingeleitet. Zusammen haben sie Google im Mai aufgefordert, rund 600 Musikstücke von der Youtube-Seite zu löschen. Die Gema will eine "angemessene Vergütung der Urheber" der Musikstücke erreichen. Youtube wehrt sich dagegen, eine Abgabe für das Urheberrecht zu zahlen. Lizenzvertragsverhandlungen zwischen beiden waren im Frühjahr gescheitert.
Google begrüßte die Ablehnung der einstweiligen Verfügung. Das Unternehmen teilte mit, es wolle gerne durch die Nutzung geschützter Musikstücke auf Youtube Geld verdienen und die Einnahmen mit Rechteverwertern teilen. Eine solche Lösung könne aber nur bei Verhandlungen erreicht werden. Die Gema wies ihrerseits darauf hin, dass das Gericht angedeutet habe, im Sinne der Gesellschaft zu entscheiden. Es spreche viel dafür, dass die Gema das Recht habe, das Löschen der Musikstücke zu verlangen. Es liege nahe, dass Google "zumutbare Prüfpflichten" zur Verhinderung von Rechtsverletzungen unterlassen habe. Die Gema will nach eigenen Angaben das Hauptsacheverfahren abwarten.
Im viel beachteten Rechtsstreit mit dem Internetportal Youtube hat die Gema Berufung eingelegt. Das Urteil geht der Rechteverwertungsgesellschaft noch nicht weit genug. Es war entschieden worden, dass Youtube Videos nach Beschwerden der Rechteinhaber löschen muss.
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