Düsseldorf (red) – Vodafone (www.vodafone.de) hat den letzten Großen der vier Independent Labels, Warner Music, in ihrem MusicShop aufgenommen. Damit bietet der Shop nun sämtliche Inhalte der vier großen Plattenfirmen Sony Music Entertainment, EMI, Universal Music sowie Warner Music ohne ein digitales Rechte-Management (DRM) an. Für Kunden hat dies den Vorteil, dass sie die dort gekaufte und heruntergeladene Musik nun auf jedes MP3-fähige Medium kopieren und vor allem auch abspielen können.
Derzeit fangen die Kosten für einen Einzel-Download im Vodafone MusicShop bei 69 Cent, im 10er Paket pro Track bei 49 Cent und für ein ganzes Album bei 6,99 Euro an. Des Weiteren bietet Vodafone auch eine Musikflatrate für 8,99 im Monat an. Dort kann man soviel Musik herunterladen wie man möchte und diese auf bis zu drei Handys oder PCs gleichzeitig nutzen. Sollte der Kunde die Flatrate jedoch kündigen, können die Songs nicht mehr angehört werden. Auch benötigt man als Voraussetzung, um die Musikflatrate nutzen zu können, die "Happy Live UMTS"-Tarifoption, welche in vielen Laufzeittarifen von Vodafone schon kostenlos integriert ist.
Streamingdienste im Internet sind eine beliebte Möglichkeit, jederzeit auf Millionen von Musiktitel zuzugreifen zu können. Audio Video Foto Bild hat sieben Musik-Abodienste auf Auswahl und Qualität hin getestet.
Nach zehn Jahren Krise zeigt sich die Musikbranche vor Beginn der 46. Internationalen Musikmesse MIDEM in Südfrankreich nun wieder etwas zuversichtlicher. Verbraucher nutzen wieder mehr legale und kostenpflichtige Angebote.
Aldi Nord hat ab Montag, den 30. Januar, einen Clip-MP3-Player von Medion im Angebot. Der kompakte Player kann neben MP3- auch WMA- und WAV-Dateien wiedergeben und soll einen starken Akku mitbringen.
Bei Sony gibt es wieder neue MP3-Player der Walkman-Reihe. Die Z-Serie bekommt Nachwuchs in Form von zwei Android-Modellen, bei der B-Serie gibt es mehrere neue Player für die Hosentasche.
Der Streamingdienst Grooveshark ist nicht mehr in Deutschland verfügbar. Der Anbieter macht die Gema für den Rückzug verantwortlich, diese widerspricht jedoch den Vorwürfen.
Massenhafte Abmahnungen, wie sie aufgrund von Urheberrechtsverletzungen verschickt werden, können auch unzulässig sein. Das OLG Düsseldorf beurteilte jetzt in einem Fall die anwaltliche Dienstleistung als "unbrauchbar".
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) warnt vor der Benutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr. Das sei ein gefährlicher Trend. Gerade bei den Fußgängern ist die Anzahl der Verkehrstoten stark gestiegen.
Das Mixed Tape vom Autobauer Mercedes Benz geht in die nächste Runde: Mit "Silver Vibrations" folgt man weiterhin dem Thema der wechselnden Farben bei der kostenlosen MP3-Compilation.
Zwischen Weihnachten und dem 8. Januar hat der Online-Händler Amazon verschiedene MP3-Aktionen laufen. Beispielsweise kann man täglich zwischen verschiedenen Alben für je 3,99 Euro wählen.
Die Gema hat einen neuen Tarif über die Vergütung der Musiknutzung von kostenlosen Streamingdiensten veröffentlicht. Von Anbietern werbefinanzierter Plattformen will die Verwertungsgesellschaft künftig gut zehn Prozent.