Die neuen Walkman-Modelle sind mit einem zwei Zoll großen Bildschirm ausgerüstet, auf dem sich Fotos und Videos ansehen lassen. Zusätzlich zu den Audioformaten MP3, AAC und WMA (mit und ohne DRM) können die neuen Walkman-Geräte auch Video- und Bilddateien der Standards JPEG, MPEG4, AVC sowie WMV mit DRM wiedergeben. Darüber hinaus beherrschen sie die Musik- und Film-Formate aller bekannter Download-Plattformen wie etwa iTunes. Die Songs können dabei über eine mitgelieferte Software per "Drag & Drop" direkt auf den Walkman übertragen werden, DRM geschützte Daten sind davon ausgeschlossen. Alle neuen Modelle verfügen über ein UKW-Radio und sollen einen verbesserten Sound sowie eine bessere Video- und Bildqualität bieten. Angaben zu den Preisen wie auch zur Verfügbarkeit machte Sony nicht.
Als erster MP3-Player erkennt die NWZ-S630-Serie den Musikcharakter der Songs und erstellt dazu automatisch Wiedergabelisten. Die SensMe-Technologie von Sony analysiert Geschwindigkeit, Stil und Rhythmus jedes Stückes, fügt dem Titel entsprechende Informationen hinzu und ordnet ihn in eine von elf definierten Musik-Kategorien ein. Die in Schwarz und Silber erhältlichen S630-Player sind 7,5 Millimeter dünn und wahlweise mit acht oder 16 Gigabyte Speicher verfügbar. Man kann bis zu 40 Stunden Musik hören oder zehn Stunden Videos ansehen, wenn der Akku voll geladen ist.
Die Modelle der Einstiegsserie E430 fallen ebenfalls vergleichsweise dünn aus. Sie betragen 8,5 Millimeter und sind in Rot und Schwarz mit vier und acht Gigabyte verfügbar. Der Akku kann bis zu 45 Stunden Musik oder bis zu acht Stunden Videos abspielen.
Der NWZ-S730 ist mit einer Noise Cancelling-Funktion zur Reduzierung der Umgebungsgeräusche ausgestattet. Es soll als Sondermodell eingeführt werden und ist über den Sony Style im Internet zu bestellen. Der MP3-Player ist mit acht oder wahlweise mit 16 Gigabyte erhältlich.
Im viel beachteten Rechtsstreit mit dem Internetportal Youtube hat die Gema Berufung eingelegt. Das Urteil geht der Rechteverwertungsgesellschaft noch nicht weit genug. Es war entschieden worden, dass Youtube Videos nach Beschwerden der Rechteinhaber löschen muss.
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