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Staatsanwälte drücken bei Raubkopien ein Auge zu

Drei Generalstaatsanwälte des Landes Nordrhein-Westfalen haben beschlossen, kleine Fische strafrechtlich nicht mehr zu belangen. Künftig soll das illegale Kopieren nur noch dann geahndet werden, wenn die Schadenssumme 3000 Euro übersteigt.

Bereits Ende März dieses Jahres war bekannt geworden, dass sich die Staatsanwaltschaft in Wuppertal weigert, weiterhin Urteile wegen illegaler Downloads zu fällen. Die Ermittlungen seien unverhältnismäßig, würden zu 99 Prozent eingestellt und kosteten den Steuerzahler richtig viel Geld. Allein in den ersten beiden Monaten 2008 habe die Musikindustrie mehr als 2000 IP-Adressen zur gerichtlichen Prüfung in Wuppertal eingereicht, was pro Adresse rund 50 Euro koste. Die Verfahren würden aber zu 99 Prozent eingestellt. Ob das Vorgehen der Wuppertaler Kollegen rechtens ist, wollte die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf prüfen.

Gut für den Steuerzahler

Nun hat ein Sprecher der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft bestätigt, dass eine Verfügung erlassen wurde, wonach die Staatsanwälte in NRW kleinere Fälle von Raubkopiererei nicht mehr verfolgen wollen. Eine strafrechtliche Verfolgung käme nur noch dann in Betracht, wenn ein gewerbsmäßiger Umfang erreicht würde. Künftig sollen im größten deutschen Bundesland nur noch dann Verletzungen des Urheberrechts geahndet werden, wenn die Schadenssumme 3000 Euro übersteigt. Das schließt das Kopieren von ungefähr 3000 Musik- oder 200 Filmdateien ein.


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