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Vorsicht bei Downloads aus Musik-Tauschbörsen

Wer über eine Internet-Tauschbörse Musik auf den heimischen PC lädt, lebt finanziell gefährlich. Denn über die IP-Adresse des Rechners lässt sich feststellen, wann und wie der Inhaber des Online-Anschlusses eine Tauschbörse genutzt hat.

Auf die mögliche Folge weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin: Tage später meldet sich ein Anwalt per Brief. Seine Forderungen sind deftig: eine Unterlassungserklärung soll unterschrieben werden, zusätzlich seien einige Tausend Euro an Schadenersatz zu zahlen und obendrein Anwaltskosten von über 1000 Euro fällig. Den Brief in den Papierkorb zu werfen, nutzt da nichts. Schließlich kann schon bald eine Klage wegen Verletzung der Urheberrechte folgen.

Vorsicht bei aktuellen Songs

Tauschbörsen an sich sind nicht illegal. Grundsätzlich ist es erlaubt, Lieder für den privaten Gebrauch herunterzuladen. Doch gilt dies nur, wenn die Songs nicht aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen stammen. Das heißt: Nutzer dürfen Musik weder zum Download anbieten noch selber herunterladen, wenn diese urheberrechtlich geschützt ist. Werden beispielsweise die aktuellen Hits aus den Charts kostenlos angeboten, sollte deshalb sicherheitshalber auf den Download verzichtet werden.

Forderungen sind teilweise unberechtigt

Aufgrund ihres finanziellen Schadens ist es verständlich, dass die Musikindustrie Verstöße gegen das Urheberrecht verfolgt. Doch bisweilen werden unberechtigte Forderungen gestellt. Daher rät die Verbraucherzentrale NRW:

  • Fristverlängerung: Flattert eine Abmahnung ins Haus, ist auf jeden Fall juristischer Expertenrat wichtig. Sie sollten die in der Regel geforderte Unterlassungserklärung nicht sofort abgeben, sondern stattdessen eine Fristverlängerung beantragen.
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, klären Sie, ob diese die Kosten für einen etwaigen Rechtsstreit übernimmt.
  • Forderungsüberprüfung: Sie sollten möglichst einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt wählen. Dieser wird zunächst prüfen, ob die Forderungen berechtigt sind.
  • Gedeckelte Abmahngebühren: Auch wenn die Abmahnung berechtigt ist, sind Schadenersatzforderungen und – davon abhängig – die Gebühren des gegnerischen Anwalts oft zu hoch. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, wie viele Musikstücke illegal zum Download angeboten oder heruntergeladen wurden. Bei Bagatellverstößen hat der Gesetzgeber vorgesehen, die gegnerischen Anwaltsgebühren für eine Abmahnung auf 100 Euro zu begrenzen.

Mehr Tipps rund um den legalen Umgang mit Musik aus dem Netz gibt das gemeinsam von der EU-Initiative klicksafe und der Verbraucherzentrale NRW herausgegebene Faltblatt "Musik aus dem Netz: Runterladen ohne Reinfall", das unter dem unten stehenden Link kostenlos eingesehen und ausgedruckt werden kann.


Musik aus dem Netz: Runterladen ohne Reinfall

Download Faltblatt

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