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Regierung will überzogene Abmahngebühren abschaffen

Ein Gesetzentwurf soll neue Fakten beim Urheberrecht schaffen. Zum einen sollen Privatpersonen bei einem erstmaligen kleinen Verstoß künftig vor horrenden Abmahngebühren geschützt werden, zum anderen können Rechteinhaber leichter an Auskünfte gelangen.

Am gestrigen Mittwoch hat das Bundeskabinett mehrere Gesetzentwürfe abgesegnet, die sich mit Produktpiraterie, geistigem Eigentum und Abmahnverfahren beschäftigen. Dabei wurde versucht, verschiedenen Interessen Rechnung zu tragen. Unter anderem sollen Verbraucher bei Bagatelldelikten jetzt besser vor überzogenen Abmahngebühren geschützt werden.

Beim ersten Mal nicht mehr als 50 Euro

Dabei sieht der Entwurf der Regierung eine Deckelung von 50 Euro für eine erste anwaltliche Abmahnung von Privatpersonen wegen Verletzung des Urheberrechts vor. Justizministerin Zypries sah nach eigenen Angaben aufgrund der sich häufenden Fälle von vierstelligen Euro-Beträgen, die Anwälte für Bagatelldelikte wie dem einmaligen Einstellen eines Musikstücks in eine Tauschbörse verlangten, dringenden Handlungsbedarf.

Paragraph;gesetz;Im gleichen Zug wurden aber auch Maßnahmen verabschiedet, die geistiges Eigentum besser schützen sollen. Dabei ging es zum einen um die klassische Produktpiraterie. Künftig soll beschlagnahmte Ware schneller als bisher vernichtet werden können. Zudem kann ein Rechteinhaber bald etwa von Internet-Providern Auskunft darüber verlangen, wer kopierte oder gefälschte Ware anbietet, und dann Strafanzeige erstatten.

Kritik der IFPI

Die Musikindustrie kritisierte den Gesetzentwurf. Mit der Einführung einer Deckelung der Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen würden Künstler und Musikwirtschaft doppelt bestraft, so ein Sprecher des Verbandes IFPI. Durch Raubkopien und illegale Downloads entgingen der Musikwirtschaft und dem Staat jährlich Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe. Mit dem neuen Gesetz würde das Urheberrecht "zum zahnlosen Tiger".


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