Bei beiden Diensten handelt es sich um so genannte "Share-Hoster". Deren Geschäftsmodell basiert darauf, Speicherkapazitäten zur Verfügung zu stellen, damit Nutzer beliebige Inhalte in diese Speicher einspeisen und anderen Nutzern öffentlich zugänglich machen können. Während das Abspeichern der Inhalte für die Nutzer kostenlos möglich ist, verlangt RapidShare für einen komfortablen und störungsfreien Abruf der Inhalte aus seinen Speichern über den "Premium-Download" ein monatliches Entgelt. Insbesondere der Dienst Rapidshare.de hatte zeitweise damit geworben, aus seinen Speichern seien 15 Millionen Dateien abrufbar. Eine Lizenz hierfür wurde aber bei der GEMA nicht erworben.
RapidShare versuchte sich bislang stets jeglicher rechtlicher Verantwortung mit der Behauptung zu entziehen, sie hätten keine Kenntnis von den seitens der Nutzer abgespeicherten Inhalten und könnten diese auch nicht kontrollieren.
Die nunmehr von dem Landgericht Köln erlassenen einstweiligen Verfügungen machen hingegen ganz klar deutlich, dass "die Tatsache, dass der Dienstbetreiber die Inhalte nicht selbst einstellt, sondern diese durch Nutzer hochgeladen werden" rechtlich nichts daran ändert, dass die Dienstbetreiber für die im Rahmen des Dienstes stattfindenden Urheberrechtsverletzungen haften.
"Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web 2.0-Diensten wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung", sagte Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.
Im viel beachteten Rechtsstreit mit dem Internetportal Youtube hat die Gema Berufung eingelegt. Das Urteil geht der Rechteverwertungsgesellschaft noch nicht weit genug. Es war entschieden worden, dass Youtube Videos nach Beschwerden der Rechteinhaber löschen muss.
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Der französische Elektronikhersteller Memup gibt die Einführung seiner vier neuen MP3-Player bekannt: Skite, Komet, Square und K18 Color. Mit den unterschiedlichen Geräten will der Hersteller unterschiedlichste Nutzer ansprechen.
Die Internetplattform YouTube darf in Deutschland sieben ganz bestimmte Musikvideos nicht mehr zugänglich machen und muss auch einen künftigen erneuten Upload verhindern. Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung.
Der Getränkeriese Coca Cola plant einen eigenen Internet-Musikdienst. Der Konzern verkündete am Mittwoch eine Allianz mit dem erfolgreichen schwedischen Anbieter Spotify.
Der deutsche Musikmarkt hat sich im Jahr 2011 stabil entwickelt. Obwohl physische Tonträger noch den größten Marktanteil innehaben, nehmen Online-Angebote wie Downloads und Streaming stetig zu.
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