Die neue Entertainment Dock 500 von Kensington überträgt Videos und Fotos vom iPod auf den Fernseher. Im Hintergrund kann man gleichzeitig Musik vom iPod auf der Stereoanlage hören. Die Docking Station hat für die Übertragung zum Fernseher einen Standard Video (RCA)- und S-Video-Ausgang.
Während der iPod in der Docking Station steht, wird er automatisch aufgeladen. Die Station ist kompatibel mit allen iPods, die über einen Dockinganschluss (30 Pin Dock Connector) verfügen. Sie ist nicht mit dem iPod Shuffle kompatibel und der iPod Nano unterstützt den Video-Kanal nicht.
Kensington gibt eine Garantie von zwei Jahren auf das Gerät. Im Lieferumfang befindet sich eine 2,4 GHz Fernbedienung mit 15 Metern Reichweite. Die Docking Station im Apple-Weiß ist ab sofort im Handel erhältlich und kostet rund 90 Euro.
Neben der Entertainment Dock 500 gibt es auch eine Stereo Dockingstation, mit welcher der Player an die Stereoanlage angeschlossen werden kann. Auch hierzu gibt es eine Infrarotfernbedienung. Die Stereo Dock ist bei Amazon für knapp 64 Euro erhältlich.
Streamingdienste im Internet sind eine beliebte Möglichkeit, jederzeit auf Millionen von Musiktitel zuzugreifen zu können. Audio Video Foto Bild hat sieben Musik-Abodienste auf Auswahl und Qualität hin getestet.
Nach zehn Jahren Krise zeigt sich die Musikbranche vor Beginn der 46. Internationalen Musikmesse MIDEM in Südfrankreich nun wieder etwas zuversichtlicher. Verbraucher nutzen wieder mehr legale und kostenpflichtige Angebote.
Aldi Nord hat ab Montag, den 30. Januar, einen Clip-MP3-Player von Medion im Angebot. Der kompakte Player kann neben MP3- auch WMA- und WAV-Dateien wiedergeben und soll einen starken Akku mitbringen.
Bei Sony gibt es wieder neue MP3-Player der Walkman-Reihe. Die Z-Serie bekommt Nachwuchs in Form von zwei Android-Modellen, bei der B-Serie gibt es mehrere neue Player für die Hosentasche.
Der Streamingdienst Grooveshark ist nicht mehr in Deutschland verfügbar. Der Anbieter macht die Gema für den Rückzug verantwortlich, diese widerspricht jedoch den Vorwürfen.
Massenhafte Abmahnungen, wie sie aufgrund von Urheberrechtsverletzungen verschickt werden, können auch unzulässig sein. Das OLG Düsseldorf beurteilte jetzt in einem Fall die anwaltliche Dienstleistung als "unbrauchbar".
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) warnt vor der Benutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr. Das sei ein gefährlicher Trend. Gerade bei den Fußgängern ist die Anzahl der Verkehrstoten stark gestiegen.
Das Mixed Tape vom Autobauer Mercedes Benz geht in die nächste Runde: Mit "Silver Vibrations" folgt man weiterhin dem Thema der wechselnden Farben bei der kostenlosen MP3-Compilation.
Zwischen Weihnachten und dem 8. Januar hat der Online-Händler Amazon verschiedene MP3-Aktionen laufen. Beispielsweise kann man täglich zwischen verschiedenen Alben für je 3,99 Euro wählen.
Die Gema hat einen neuen Tarif über die Vergütung der Musiknutzung von kostenlosen Streamingdiensten veröffentlicht. Von Anbietern werbefinanzierter Plattformen will die Verwertungsgesellschaft künftig gut zehn Prozent.