Erst kürzlich hat Napster seinen neuen Musikabodienst auch in Deutschland gestartet, bei dem Kunden für einen monatlichen Festbetrag uneingeschränkt Musik herunterladen können. Die Musik lässt sich aber nur so lange anhören, wie der Kunde weiter das Musikabo zahlt. Doch der Musik-Service muss zunächst ohne Songs des Labels EMI auskommen. Dieses hat seine Zustimmung zu einer Beteiligung an der Downloadplattform zurückgenommen, da die Umsatzbeteiligung zu niedrig sei. Laut dem Unternehmen sei das Napster-Angebot den Künstlern gegenüber unfair.
"Wir sind gerne bereit, die Gespräche mit Napster weiterzuführen, um die Musik von EMI Künstlern auch den Napster-Kunden in Deutschland zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus steht unseren Kunden unser Musikangebot auf weiteren Plattformen wie iTunes, T-online, oder AOL zur Verfügung," so Petra Sippel, Pressesprecherin von EMI Music Germany gegenüber pressetext. Mit dem eingeschränkten Angebot an Künstlern könne es für Napster schwer werden, in Deutschland zur Nummer Eins aufzusteigen, während EMI sich selbst dabei behindere, neues Käuferpotenzial zu erschließen und seine Umsätze mit digitaler Musik zu erhöhen, so pressetext weiter.
Streamingdienste im Internet sind eine beliebte Möglichkeit, jederzeit auf Millionen von Musiktitel zuzugreifen zu können. Audio Video Foto Bild hat sieben Musik-Abodienste auf Auswahl und Qualität hin getestet.
Nach zehn Jahren Krise zeigt sich die Musikbranche vor Beginn der 46. Internationalen Musikmesse MIDEM in Südfrankreich nun wieder etwas zuversichtlicher. Verbraucher nutzen wieder mehr legale und kostenpflichtige Angebote.
Aldi Nord hat ab Montag, den 30. Januar, einen Clip-MP3-Player von Medion im Angebot. Der kompakte Player kann neben MP3- auch WMA- und WAV-Dateien wiedergeben und soll einen starken Akku mitbringen.
Bei Sony gibt es wieder neue MP3-Player der Walkman-Reihe. Die Z-Serie bekommt Nachwuchs in Form von zwei Android-Modellen, bei der B-Serie gibt es mehrere neue Player für die Hosentasche.
Der Streamingdienst Grooveshark ist nicht mehr in Deutschland verfügbar. Der Anbieter macht die Gema für den Rückzug verantwortlich, diese widerspricht jedoch den Vorwürfen.
Massenhafte Abmahnungen, wie sie aufgrund von Urheberrechtsverletzungen verschickt werden, können auch unzulässig sein. Das OLG Düsseldorf beurteilte jetzt in einem Fall die anwaltliche Dienstleistung als "unbrauchbar".
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) warnt vor der Benutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr. Das sei ein gefährlicher Trend. Gerade bei den Fußgängern ist die Anzahl der Verkehrstoten stark gestiegen.
Das Mixed Tape vom Autobauer Mercedes Benz geht in die nächste Runde: Mit "Silver Vibrations" folgt man weiterhin dem Thema der wechselnden Farben bei der kostenlosen MP3-Compilation.
Zwischen Weihnachten und dem 8. Januar hat der Online-Händler Amazon verschiedene MP3-Aktionen laufen. Beispielsweise kann man täglich zwischen verschiedenen Alben für je 3,99 Euro wählen.
Die Gema hat einen neuen Tarif über die Vergütung der Musiknutzung von kostenlosen Streamingdiensten veröffentlicht. Von Anbietern werbefinanzierter Plattformen will die Verwertungsgesellschaft künftig gut zehn Prozent.