Wer kennt das nicht, man schaut gerade einen Film im Fernsehen an, doch plötzlich dröhnt ein Werbespot in hoher Lautstärke. Untersuchungen belegen, dass Werbung oft bis zu 140 Prozent lauter eingeblendet wird als das restliche Programm, so der Unternehmen Hama. Das erwünschte Ziel, mit dem plötzlich anschwellenden Tonpegel Aufmerksamkeit zu erregen, schlägt dabei oft ins Gegenteil um und der Verbraucher reagiert genervt.
Um die Lautstärke der Werbespots automatisch zu zügeln, gibt es nun von Hama einen automatischen Lautstärkeregler. Dieses etwa zigarettenschachtelgroßen Kästchen eigne sich für alle Fernsehgeräte mit Scarteingang und wird zwischen Signalquelle (beispielsweise SAT- oder DVB- Receiver) und TV gesteckt. Dort reguliert es den Ton auf die vorab individuell eingestellte Lautstärke. Über die voll belegte Scart-Verbindung werden alle Signale (RGB, YUV, Video, S-Video, Datenleitungen etc.) durchgeschleift, ein zusätzlicher Cinch-Ausgang ermöglicht auch den Anschluss einer Stereoanlage oder eines Funkkopfhörers. Der Audio Level Limiter ist für rund 25 Euro im Handel erhältlich.
Streamingdienste im Internet sind eine beliebte Möglichkeit, jederzeit auf Millionen von Musiktitel zuzugreifen zu können. Audio Video Foto Bild hat sieben Musik-Abodienste auf Auswahl und Qualität hin getestet.
Nach zehn Jahren Krise zeigt sich die Musikbranche vor Beginn der 46. Internationalen Musikmesse MIDEM in Südfrankreich nun wieder etwas zuversichtlicher. Verbraucher nutzen wieder mehr legale und kostenpflichtige Angebote.
Aldi Nord hat ab Montag, den 30. Januar, einen Clip-MP3-Player von Medion im Angebot. Der kompakte Player kann neben MP3- auch WMA- und WAV-Dateien wiedergeben und soll einen starken Akku mitbringen.
Bei Sony gibt es wieder neue MP3-Player der Walkman-Reihe. Die Z-Serie bekommt Nachwuchs in Form von zwei Android-Modellen, bei der B-Serie gibt es mehrere neue Player für die Hosentasche.
Der Streamingdienst Grooveshark ist nicht mehr in Deutschland verfügbar. Der Anbieter macht die Gema für den Rückzug verantwortlich, diese widerspricht jedoch den Vorwürfen.
Massenhafte Abmahnungen, wie sie aufgrund von Urheberrechtsverletzungen verschickt werden, können auch unzulässig sein. Das OLG Düsseldorf beurteilte jetzt in einem Fall die anwaltliche Dienstleistung als "unbrauchbar".
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) warnt vor der Benutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr. Das sei ein gefährlicher Trend. Gerade bei den Fußgängern ist die Anzahl der Verkehrstoten stark gestiegen.
Das Mixed Tape vom Autobauer Mercedes Benz geht in die nächste Runde: Mit "Silver Vibrations" folgt man weiterhin dem Thema der wechselnden Farben bei der kostenlosen MP3-Compilation.
Zwischen Weihnachten und dem 8. Januar hat der Online-Händler Amazon verschiedene MP3-Aktionen laufen. Beispielsweise kann man täglich zwischen verschiedenen Alben für je 3,99 Euro wählen.
Die Gema hat einen neuen Tarif über die Vergütung der Musiknutzung von kostenlosen Streamingdiensten veröffentlicht. Von Anbietern werbefinanzierter Plattformen will die Verwertungsgesellschaft künftig gut zehn Prozent.