Mit einem Drei-Punkte-Plan zur Reform des Medienrechts wollen die Kabelnetzbetreiber in Deutschland eine Deregulierung sowie Digitalisierung des Fernsehens vorantreiben. In dem Plan fordern sie die Neuordnung bestimmter rechtlicher und regulatorischer Bestimmungen, die aus ihrer Sicht die Blockade auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung abbauen würden.
So fordern die Kabelnetzbetreiber zum einen, dass dem Netzbetreiber das grundsätzliche Entscheidungsrecht über die analoge oder digitale Nutzung der Kabelkapazitäten zustehen solle. Zweitens müssten die Vorschriften über die Belegung der Kabelnetze mit analogen Programmen den Anforderungen des EU-Rechts angepasst werden und drittens solle eine Regelung geschaffen werden, die dem Kabelnetzbetreiber die parallele digitale Verbreitung von analogen Programmen gestattet. "Die aktuell im Kabel geltenden Spielregeln stehen dem digitalen Fortschritt entgegen", verdeutlichte der Geschäftsführer des Deutschen Kabelverbands, Dr. Ralf Heublein, seinen Standpunkt.
In vielen Landesmediengesetzen wird der Kabelnetzbetreiber dazu verpflichtet, bis zu 34 Kabelkanäle mit analogen Programmen zu belegen. Die Mitglieder des Deutschen Kabelverbands sind jedoch der Ansicht, dass sich aus dem verfassungsrechtlich verbürgten Eigentumsrecht eine grundsätzliche Wahlfreiheit ergebe, die Kapazitäten wahlweise analog oder digital zu nutzen ("Widmungsrecht").
"Während die digitale Technik fast alle Wirtschafts- und Medienbereiche durchdrungen hat, verharrt allein das Fernsehen technisch und politisch auf dem Stand von 1970. Der Gesetzgeber fordert zu Recht die Digitalisierung des Fernsehempfangs, weil sie Wachstum, Medienvielfalt und Meinungsfreiheit fördert. Deshalb gehören jetzt alle medienrechtlichen Regelungen dringend auf den Prüfstand, die das digitale Programmangebot im Kabel und damit den Wettbewerb behindern", so Heublein abschließend.
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