Wer künftig beim illegalen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken (etwa Musik oder Kinofilme) aus Internet-Tauschbörsen erwischt wird, kann bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe riskieren. Das berichtet die Zeitschrift Computerbild in ihrer aktuellen Ausgabe. Im Bundesjustizministerium wurde jetzt ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorgestellt. Mit der Reform soll die Strafbarkeit von illegalen Kopien aus dem Internet klargestellt werden. Die war bislang gesetzlich nicht eindeutig geregelt.
Mit der Neufassung wolle man nicht "die Schulhöfe kriminalisieren", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrund vor", erklärte die Ministerin gegenüber der Zeitschrift. "Damit bleibt insbesondere das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht. Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er muss aber mit Schadensersatzansprüchen rechnen."
Die Änderung des Gesetzes soll voraussichtlich Mitte 2005 in Kraft treten.
Im viel beachteten Rechtsstreit mit dem Internetportal Youtube hat die Gema Berufung eingelegt. Das Urteil geht der Rechteverwertungsgesellschaft noch nicht weit genug. Es war entschieden worden, dass Youtube Videos nach Beschwerden der Rechteinhaber löschen muss.
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Nokia ist nicht mehr die Nummer eins im weltweiten Handygeschäft. Das räumte der scheidende Aufsichtsratschef Jorma Ollila am Mittwochabend gegenüber dem finnischen Fernsehsender MTV3 ein.
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