Für Tauschbörsennutzer weht hierzulande ein immer schärferer Wind: Nachdem erst am Dienstag der bislang größte deutsche Fall von Musikpiraterie bekannt wurde, berichtet der Verband der deutschen Phonowirtschaft (IFPI) nun von einem Lehrer aus der Nähe von Stuttgart, der sich zu einer vorläufigen Vergleichszahlung in Höhe von 10.000 Euro wegen der Nutzung illegaler P2P-Dienste bereiterklärt habe. Das Strafverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
An vorderster Geißelungs-Front steht eben jene IFPI und deren Vorsitzender Gerd Gebhard, der auch im aktuellen Fall nicht um deutliche Worte verlegen war: "Es ist ein starkes Stück, dass ein Lehrer solche Taten begeht. Anstatt den Schülern ein positives Vorbild zu geben, verstößt er selbst vielfach gegen geltendes Recht und betrügt Künstler und Rechteinhaber um ihre Vergütungen. Gerade ein Lehrer sollte den Wert der Kreativität schätzen und ihn auch seinen Schülern vermitteln." Soweit Gebhard, doch die Pressemeldung der IFPI geht noch deutlich weiter.
"Der 57-jährige Realschullehrer Kurt K. aus B. in der Nähe von Stuttgart ist in seinem Beruf offenbar nicht völlig ausgelastet: Er bot rund 2.000 Musiktitel illegal in einer "Tauschbörse" an. Auch die umfangreiche Aufklärungskampagne der Phonowirtschaft hat ihn nicht davon abgehalten." So beginnt die Pressemeldung, die keinen Zweifel daran lässt, dass der Phonolobby zu Marketingzwecken auch das Mittel persönlicher Diffamierung recht ist. Was die IFPI von dem Lehrer hält und wie sie es kundtut, überschreitet auch im weiteren Textverlauf den Rahmen einer Marketingmaßnahme bei weitem.
So führt die IFPI beispielsweise aus - ein Schelm, wer einen zufriedenen Unterton hineinliest -, dass den Lehrer jetzt möglicherweise ein Disziplinarverfahren erwartet. Die IFPI jedoch verwendet in ihrer Meldung des Wort "Pädagoge" und setzt es in Anführungszeichen. Im gleichen Abschnitt wird auf die Anwaltskosten hingewiesen, die noch auf den Lehrer zukommen, die IFPI nennt ihn "Rechtsverletzer".
Der diffamierende und kriminalisierende Ton der Pressemeldung, die unter dem unten genannten Link vollständig nachzulesen ist, ist aber offenbar nur die eine Seite der Methode IFPI: Gegenüber Spiegel Online hat der Anwalt des Lehrers von "nachweislich nicht richtigen" Zahlen gesprochen, die in der Meldung zitiert würden.
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