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Bitkom stellt Eckpunkte einer Urheberrechtsreform vor

Der ITK-Bundesverband Bitkom hat auf der CeBIT klare Regelungen gefordert. So dürften etwa nur solche Geräte abgabepflichtig werden, die die tatsächlich auch zur Anfertigung von Kopien bestimmt sind.

Der zweite Teil der Reform des deutschen Urheberrechtsgesetzes nimmt derzeit konkrete Formen an. Eine Arbeitsgruppe, die auf Einladung des Bundesjustizministeriums die noch strittigen Fragen beim urheberrechtlichen Vergütungssystem diskutiert, hat ihre Arbeit offenbar vorläufig abgeschlossen. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) ist in diese Arbeitsgruppe eingebunden und hat seine Eckpunkte einer Reform auf der Messe CeBIT nun auch öffentlich vorgestellt.

Entscheidend für den Erfolg der Novelle ist aus Bitkom-Sicht, dass das Bundesjustizministerium seinen Ankündigungen gerecht wird und klare Regelungen trifft. "Nur wenn die Urhebervergütung im Gesetz nach oben begrenzt wird, erhalten die Unternehmen ausreichende Planungssicherheit und die Abgabenstreitigkeiten können beendet werden", so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der Bitkom-Geschäftsführung. Der Verband fordert, die Abgabenhöhe im Gesetz zu begrenzen. Hier müsse die Regierung Farbe bekennen.

Tatsächlich gibt es im Internet keine klassischen Privatkopien mehr, für die bislang pauschale Abgaben auf Endgeräte gefordert werden. Damit darf es dort aus Bitkom-Sicht auch keine pauschale Vergütung geben. Im Internet wird die individuelle Vergütung durch so genannte Digital Rights Management-Systeme (DRMS) bereits praktiziert. Abgaben für die Internetnutzung würden daher zu einer Doppelbelastung der Verbraucher führen, befürchtet der Verband.

Zudem seien aus Sicht des Verbands auch weiterhin nur jene Geräte abgabepflichtig, die tatsächlich auch zur Anfertigung von Kopien bestimmt sind. Ansonsten müssten die Verbraucher grundsätzlich auch auf alle Geräte zahlen, die zwar eine Kopierfunktion besitzen, faktisch aber gar nicht zum privaten Kopieren genutzt werden. Des Weiteren fordert Bitkom, dass für die einzelnen Gerätekategorien, also für Bild- und Tonaufzeichnungen oder Reprografie maximale Vergütungssätze festgeschrieben werden. Diese Maximalsätze dürfen nur dann angewendet werden, wenn es sich um ein Gerät handele, das ausschließlich dazu genutzt werde, Privatkopien anzufertigen.

In mehreren anderen Punkten konnte zwischen den beteiligten Parteien offenbar Einigung erzielt werden. So seien sich alle Teilnehmer der Arbeitsgruppe einig, dass das Pauschalabgabensystem bis auf weiteres neben den neuen, individuellen Vergütungssystemen weiter bestehen müsse. Klar sei aber auch, dass künftig der Pauschalanteil am Vergütungsaufkommen sinken müsse.

Das Bundesjustizministerium will bis zur Sommerpause seinen Referentenentwurf für die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vorlegen.


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